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Verrechnungssteuer

In der Schweiz wird diese Quellensteuer bei der aktuellen Rate von 35 % auf inländische Einkünfte aus Kapitalgewinnen und Lotteriegewinne von mehr als CHF 50.-erhoben. Steuerzahlungen können durch Personen, die Schweizer Bundes-Steuererklärungen einreichen freigegeben oder gegen kantonale Steuerschulden gutgeschrieben werden. Einzelpersonen und Unternehmen mit Sitz im Ausland Anspruch auf eine Rückerstattung der eidgenössischen Verrechnungssteuer unter Doppelbesteuerungsabkommen zwischen ihrem Land des Wohnsitzes und der Schweiz.

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