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Mündelsicherheit

Gesetzlich geforderte Sicherheit für Investitionen des Vermögens von Personen unter Vormundschaft. In der Schweiz bieten die Abschnitte des bürgerlichen Gesetzbuches 401 und 402, dass solche Mittel in risikoarme, verzinsliche Anlagen platziert werden müssen. Spareinlagen und Anleihen der öffentlichen Hand sind gestattet. Investitionen in Aktien, Partizipationsscheine und Derivate, dürfen auf der anderen Seite.

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Creator

  • Stefan K
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