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Orderklause-Auftragklause

Die Notation «in der Größenordnung von» nach dem Namen des Empfängers ermöglicht die Übertragung von Wertpapieren durch Anerkennung. Die Klausel wird die Sicherheit in ein Instrument zur Ordnung (Konnossement). Im Falle der Rechtsinstrumente zu bestellen (z.B. Wechsel, Scheck, Namenaktie) ausgefertigt ist die Notation nicht wesentlich, weil diese Wertpapiere bereits gehalten werden, um mit einem Sichtvermerk versehen.

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Creator

  • Stefan K
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