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Pensionsgeschäft

(1) Vertragsschluss wobei Geschäftsbanken vorübergehend Liquidität von der Zentralbank leihen. Rahmen eines Pensionsgeschäfts wird der Schweizerischen Nationalbank (oder gleichwertig) für einen bestimmten Zeitraum eine bestimmte Menge von Wertpapiere zu kaufen und verkaufen sie anschließend zurück an die Bank kaufte es aus. Auch genannt Repos.

(2) Die Annahme von Wertpapieren (z. B. Beteiligungstitel) durch eine Bank oder ein Finanzierungsinstitut für einen begrenzten Zeitraum mit dem Einleger oder eine dritte Partei Verpflichtung zum Rückkauf von relevanten Wertpapiere nach einem festgelegten Zeitraum.

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  • Stefan K
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