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Notifikation
(1) Formale Kommunikation an den Kreditnehmer durch den ehemaligen oder neuen Gläubiger, wenn ein Anspruch zugewiesen wird oder als Sicherheit übertragene Vermögenswerte.
(2) Nach Wechsel Recht bedeutet Benachrichtigung die gesetzlich vorgeschriebene Mitteilung durch den Scheck oder Wechsel-Inhaber zu den bisherigen Halter und Schublade oder von der Endorser zu der vorherigen Endorser über die Weigerung des bezogenen unter die Rechnung bezahlen.
- Part of Speech: noun
- Industry/Domain: Banking
- Category: Investment banking
- Company: UBS
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Creator
- Stefan K
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