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Bürgschaft; Kaution

Auch: Garantie. Eine vertragliche Verpflichtung zu verantworten, die Geldforderung, Standard oder Ausfall einer anderen Person. Der Sicherungsgeber ist verpflichtet, gegenüber dem Gläubiger eines dritten (Hauptschuldner oder Schuldner), um die Schulden zu bezahlen, wenn der Dritte nicht ausführen. Eine Garantie soll einen Anspruch, vor allem um Kredit (Kredit garantiert) erhöhen zu sichern.

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  • Stefan K
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