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Scheidemünze
Minderwertige Münze, die nur als gesetzliches Zahlungsmittel bis zu einem bestimmten Betrag (in der Schweiz höchstens 100 Münzen) akzeptiert werden muss. In der Regel ist der Wert des Metalls in divisional Münzen enthalten weniger als der Nennwert auf ihnen gestempelt. Siehe auch vollständige gesetzliches Zahlungsmittel Münzen (1).
- Part of Speech: noun
- Industry/Domain: Banking
- Category: Investment banking
- Company: UBS
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Creator
- Stefan K
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