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Einlegerschutz

Schutzmaßnahmen für Kunden Ansprüche im Falle einer Bank Konkurs einreichen. Nach Art. 37 b von der Schweiz Bankrecht, sind bestimmte Ansprüche im Konkurs bis zu einem Betrag von CHF 100 000 privilegiert. Rahmen einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen den Banken würde letzteres den Betrag dieser privilegierten Forderungen im Falle eines Konkurses voranbringen.

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