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geliefert verzollt (DDP)

Verkäufer muss die Ware auf eigene Gefahr und Kosten an einen benannten Ort im Land der Einfuhr liefern. Der Verkäufer für die Einfuhr verantwortlich ist, vereinbart Zahlung des Zolls und auf Beförderungen nach dem Ort mit dem Käufer.

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  • Janina02
  • (Berlin, Germany)

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