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akzessorische Sicherheit

Verpflichtung, die eine andere wesentliche Vertragspflicht, z.B. die Verpflichtung einer Bürgschaft oder Pfandrecht eine Nebenerscheinung ist. Zubehör Verpflichtung erlischt mit der wesentliche Vertragspflicht. Gegenteil: nicht-Zubehör Pflicht: diese Form der Sicherheit ist getrennt von der Anspruch es sichert und bleibt daher in Kraft ohne Anspruch (z.B. ein Land-Gebühr).

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  • Stefan K
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